Die Abschnitt-Initialien können in der Grundschrift oder in einer konstrastierenden Schrift, im Grundschriftgrad, zum Beispiel halbfett, größer, mit oder ohne Einzug gesetz werden. Sie müssen deutlich sein, dürfen aber nicht dominieren und nicht den Eindruck von Kapitelinitialien erwecken.

Hans Peter Willberg, 1997.

Quelle: Lesetypografie. 5. Auflage. Mainz: Verlag Hermann Schmidt, 2010. S. 129.


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